Wichtige Deadlines zum Jahresende: Was jetzt noch erledigt werden muss

Wichtige Deadlines zum Jahresende: Was jetzt noch erledigt werden muss
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie kompakt zusammengefasst:
1. Spenden noch 2025 geltend machen
Spenden an begünstigte Organisationen sind bis zu 10 % des laufenden Gewinns bzw. Einkommens steuerlich absetzbar – überweisen Sie noch bis 31.12.2025.
2. Gewinnfreibetrag nutzen
Wertpapiere zur Ausnutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags müssen bis spätestens 31.12.2025 im Depot eingebucht sein. Empfehlung: Orders schon Mitte Dezember aufgeben!
3. Registrierkassen – Jahresendbeleg
Der Dezember-Beleg ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Bis 31.12.2025 erstellen und 7 Jahre aufbewahren. Belegcheck mittels App bis 15.02.2026 möglich (falls nicht automatisiert).
4. Substanzabgeltung bei Fruchtgenussobjekten
Nur bei fristgerechter Zahlung der vereinbarten Substanzabgeltung bis Jahresende können Sie weiterhin die Abschreibung geltend machen.
5. Gruppenantrag rechtzeitig unterzeichnen
Für jedes neue Gruppenmitglied muss der unterfertigte Gruppenantrag beim Finanzamt bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres übermittelt werden, um die Vorteile der Gruppenbesteuerung noch heuer nützen zu können. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, ist der Antrag daher bis spätestens 31.12.2025 nachweislich zu unterfertigen und einzureichen.
6. Urlaubsverjährung verhindern
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nachweislich auffordern, Ihren Urlaub zu konsumieren, sonst keine Verjährung der Ansprüche möglich.
7.Mitarbeiterprämie 2025 bis zu € 1.000
Eine Mitarbeiterprämie steht 2025 bis zu € 1.000 steuerfrei zur Verfügung. Sozialversicherung und Lohnnebenkosten fallen allerdings an.
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