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Reparieren statt Wegwerfen.

Verschiedene Werkzeuge auf einem Holzuntergrund, darunter ein Maßband, ein Hammer, ein verstellbarer Schraubenschlüssel, mehrere Gabel- und Ringschlüssel sowie eine Wasserpumpenzange.

Reparieren statt Wegwerfen.

Diesen Gedanken unterstützt die neue „Geräte-Retter-Prämie. Das Nachfolgemodell für den Reparaturbonus startet ab 12.1.2026. Interessierte Betriebe können sich ab sofort als Partnerbetrieb registrieren.

Der Fokus der förderbaren Reparaturen liegt bei haushaltsnahen Produkten wie z.B. Kaffeemaschine, Geschirrspüler, Hi-Fi-Anlage, Laptop, Blutdruckmessgeräte oder Akkuschrauber.
Definitiv ausgenommen sind E-Bikes, Fahrräder und Mobiltelefone. Eine Liste der nicht förderungsfähigen E-Geräte finden Sie hier.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Die Förderung pro Bon beträgt 50% der Bruttokosten, maximal € 130 für eine Reparatur, Service, Wartung und € 30 für einen  Kostenvoranschlag. Die Anzahl der Bons je Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.

Was ist zu tun?

1. Beantragung der Geräte-Retter-Bons auf www.geräte-retter-prämie.at
2. Sie erhalten Ihren Bon per Mail bzw als Download. Der Bon ist 3 Wochen gültig.
3. Der Bon ist bei Bezahlung der Reparatur beim Partnerbetrieb abzugeben. Zunächst ist der gesamte Rechnungsbetrag an den Betrieb zu zahlen.
4. Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein.
5. Die Prämie wird von der KPC nach Bearbeitung ausbezahlt